Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der
clean up 360 Gebäudeservice e.U. abgeschlossenen Verträge.
Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen.
Die AGB gelten auch dann fort, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen. Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages.
Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Geltung der AGB
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber nicht generell kostenlos. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, welche bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart werden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sind wir nicht verpflichtet uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. Der angebotene Preis basiert auf dem derzeit gültigen Lohn- und Preisgefüge und wird auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten dementsprechend angepasst.
Vertretung
Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Leistungen an andere eigene Mitarbeiter als den Hauptbetreuer eines Objektes (Vertretung) oder an Mitarbeiter qualifizierter Partnerfirmen nach eigenem Ermessen zur zuverlässigen Erfüllung des Vertrages weitergeben kann. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Preise/Fälligkeit
Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen. Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht – 20.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr Früh) verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden diese Zuschläge verrechnet. Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen längstens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die clean up 360 Gebäudeservice e.U. berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 10% und pauschalierte Mahnspesen von 20 Euro sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu verrechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 20% MwSt.
Übernahmeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500 Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.
Rücktritt und Kündigung
Längerfristige Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist,
mittels eingeschriebenen Briefs, beendet werden.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 1 Tag vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht. Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt werden.
Sonderreinigungen Baureinigungen:
Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für die, für diese Art von Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Für den vor solchen und ähnlichen Bauseits bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen - beispielsweise durch Folien - ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich.
Fensterreinigung:
Für beschichtete Fenster wird keine Garantie übernommen.
Jalousienreinigung:
Für verwitterungsbedingte Verfärbungen wird keine Garantie übernommen.
Maschinenreinigung, Trockenreinigung:
Bei Erstantritt der Reinigungstechniker ist der Vorarbeiter durch eine fachkundige Person des Kunden (SFK) auf besondere Gefahrenmerkmale gemäß Arbeitnehmerschutz sowie allfällige Besonderheiten, auf welcher bei der durchzuführenden Reinigung Bedacht genommen werden muss, hinzuweisen.
Für die Entsorgung, der bei der Reinigung anfallenden Reststoffe, sind durch den Kunden zu Beginn der Leistungsdurchführung geeignete Behältnisse in ausreichender Menge bereitzustellen. Für die fachgerechte Entsorgung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist der Kunde selbst verantwortlich.
Lieferverzug:
Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zB. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen). Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtsstand ist Landesgericht Korneuburg.